Liegenschaftskataster der Tschechischen Republik
Vol.3,No.3(1995)
Abstract
Pages:
20–33
Mit 1. Januar 1993 trat in der Tschechischen Republik ein ganzer Komplex der Rechtsvorschrifte in Kraft, die die Rechtsbezüge zu Liegenschaften bedeutend betrafen; ihre Beschliessung war eine Äusserung der weitergehenden Transformation der Rechtsordnung. Obwohl die Erwerbung des Eigentumsrechts zu Liegenschaften von den auslandischen Personen in der Tschechischen Republik wesentlich begrenzt ist, ist die Kenntnis der gründlichen Aspekte der Evidenz der echtsbezüge zu Liegenschaften erwünscht (ein auslandisches Subjekt kann der Träger anderes Sachenrechtes werden, z.B. des Pfandrechtes usw.).
20–33
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