Liegenschaftskataster der Tschechischen Republik

Vol.3,No.3(1995)

Abstract
Mit 1. Januar 1993 trat in der Tschechischen Republik ein ganzer Komplex der Rechtsvorschrifte in Kraft, die die Rechtsbezüge zu Liegenschaften bedeutend betrafen; ihre Beschliessung war eine Äusserung der weitergehenden Transformation der Rechtsordnung. Obwohl die Erwerbung des Eigentumsrechts zu Liegenschaften von den auslandischen Personen in der Tschechischen Republik wesentlich begren­zt ist, ist die Kenntnis der gründlichen Aspekte der Evidenz der echtsbezüge zu Liegenschaften erwünscht (ein auslandisches Subjekt kann der Träger anderes Sa­chenrechtes werden, z.B. des Pfandrechtes usw.).

Pages:
20–33
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