The decision of the Constitu­tional Court of the Czech Republic concerning limitation of contribution for settling election costs in the context of the change to the Election Act that is now being prepared

Vol.7,No.4(1999)

Abstract
Dieser Artikel befasst sich mit der Entschei­dung des tschechischen Verfassungsgerichts Uber die Beschriinkung der Wahlkampfkostenerstattung vom 13. Oktober 1999. lm ersten Teil dieses Artikels be­schreibt der Autor kurzes Inhalt dieser Entscheidung und im zweiten Teil analysiert das. Diese Ana­ lyse unterscheidet die prozessuelle und materielle Aspekten der Entscheidung.
Aus der prozesuellen Sicht ist vor allem wichtig, dass das Verfassungsgericht gerade in dieser Entscheidung die allgemeine Zuliissigkeit der Ak­tivlegitimation der politischen Parteien zur Vorla­ge der Verjassungsbeschwerden anerkannt hat, weil früher entschieden (umgekehrt) hat, dass die poli­tische Parteien mit dieser allgemeinen Aktivlegitmation nicht verfiigen.
Aus der materiellen Sicht sind vier Punkte wichtig. Erstens hat das Verfassungsgericht das Recht auf politische Chancengleichheit definiert; zweitens hat judiziert, dass alle Ausnahmen aus di esem Recht restriktiv interpretiert sein müssen; drittens hat die Rechtsregelung der Wahlkautionen kritisiert und viertens hat sich undirekt, aber trotzdem ganz klar, zu der aktuellen Diskussion Uber die Wahlgesetzrefor­me ausgedrückt.

Pages:
374–378
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