The problems concerning the status and election of judges of the Federal Constitutional Court in Germany
Vol.8,No.2(2000)
Abstract
Pages:
177–181
Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts sind Richter. Sie sind dem Gesetz unterworfen und da dem Grundgesetz die Gewaltenteilung zu Grunde liegt, ist die dritte Gewalt, der die Richter des Bundesverfassungsgerichts angehören, von der Exekutive und Legislative getrennt. Diese ist eine der Sicherungen, die die Unabhängigkeit der Richter des Bundesverfassungsgerichts gewährleisten können. Zu anderen gehört das Wahlverfahren, in dem sie bestellt werden, sowie die Bedingungen, die an sie gestellt werden. Problematisch sind die grundsätzlich unterschiedlichen Systeme der Wahl der Richter des Bundesverfassungsge richts in den beiden zu deren Wahl berufenen Wahlorgane, im Bundestag und im Bundesrat. Zu beanstanden ist vor allem das Wahlverfahren im Bundestag, der die Kandidaten mittels des sog. Wahlmänneraus schusses wählt. Zum richtigen Verstehen des angesprochenen Wahlmodus sind ebenso die vorab getroffenen politischen Absprachen zwischen den stärksten Fraktionen im Bundestag zu beachten, die für sich das Besetzen "ihrer" Planstellen bei dem Bundesverfassungs gerichts in einer "ungeschriebenen Proporz" beanspruchen. Eine weitere Sicherung in dieser Hinsicht stellt die Regelung dar, wonach die Verfassungsrichter nur für eine Amtsperiode wählbar sind.
177–181
Copyright © 2018 Jitka Součková