The problems concerning the status and election of judges of the Federal Consti­tutional Court in Germany

Vol.8,No.2(2000)

Abstract
Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts sind Richter. Sie sind dem Gesetz unterworfen und da dem Grundgesetz die Gewaltenteilung zu Grunde liegt, ist die dritte Gewalt, der die Richter des Bundesverfassungsgerichts angehören, von der Exekutive und Legislative getrennt. Diese ist eine der Sicherungen, die die Unabhängigkeit der Richter des Bundesverfassungsgerichts gewährleisten können. Zu anderen gehört das Wahlverfahren, in dem sie bestellt werden, sowie die Bedingungen, die an sie gestellt werden. Problematisch sind die grundsätzlich unterschiedlichen Sys­teme der Wahl der Richter des Bundesverfassungsge­ richts in den beiden zu deren Wahl berufenen Wahlor­gane, im Bundestag und im Bundesrat. Zu beanstan­den ist vor allem das Wahlverfahren im Bundestag, der die Kandidaten mittels des sog. Wahlmänneraus­ schusses wählt. Zum richtigen Verstehen des angespro­chenen Wahlmodus sind ebenso die vorab getroffenen politischen Absprachen zwischen den stärksten Frakti­onen im Bundestag zu beachten, die für sich das Be­setzen "ihrer" Planstellen bei dem Bundesverfassungs­ gerichts in einer "ungeschriebenen Proporz" beanspru­chen. Eine weitere Sicherung in dieser Hinsicht stellt die Regelung dar, wonach die Verfassungsrichter nur für eine Amtsperiode wählbar sind.

Pages:
177–181
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