Der Beitrag untersucht die Bewertung und rechtliche Behandlung des Schwangerschaftsabbruchs im antiken Rom. Entgegen modernen Vereinfachungen zeigt der Autor, dass Abtreibung weder gesellschaftlich akzeptiert noch rechtlich schrankenlos erlaubt war. Ursprünglich wurde sie als schwere Verletzung der familienrechtlichen Pflichten im Rahmen des mos maiorum angesehen und von der zensorischen Sittenaufsicht geahndet. Erst die Kaiserzeit führte zu strafrechtlicher Erfassung, jedoch primär aus Gründen des väterlichen Anspruchs auf Nachkommenschaft, nicht zum Schutz des Embryos als eigenständigen Rechtsträger. Ergänzend analysieren Waldstein und Wacke die antiken Vorstellungen vom ungeborenen Leben und spätere christliche Neubewertungen.
Klíčová slova:
Abtreibung; mos maiorum; römisches Familienrecht; Zensoren; cognitio extra ordinem; Lex Cornelia; Embryonenschutz; Tertullian; römische Strafrechtsprechung