Der Beitrag untersucht die Entwicklung des Darlehensgegenstands in der europäischen Rechtstradition vom römischen Recht über das Mittelalter bis zu den modernen Kodifikationen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der Darlehensvertrag verbrauchbare oder vertretbare Sachen voraussetzt. Der Autor zeigt, dass das römische mutuum auf vertretbaren, nicht zwingend verbrauchbaren Sachen beruhte, während mittelalterliche Theologen – aufgrund des Zinsverbots – die Verbrauchbarkeit betonten. Moderne Gesetzbücher verwenden unterschiedliche Begriffe, nähern sich jedoch faktisch dem römischen Modell an. Die Untersuchung verdeutlicht, dass die Vertretbarkeit, nicht die Verbrauchbarkeit, das grundlegende Kriterium des Darlehens ist.
Klíčová slova:
Darlehen; Darlehensgegenstand; mutuum; vertretbare Sachen; verbrauchbare Sachen; europäische Kodifikationen; römisches Recht; mittelalterliche Rechtslehre; res fungibiles; Kreditrecht