Der Beitrag untersucht kritisch die Bedeutung des Satzes casum sentit dominus in der römischen Rechtsdogmatik. Anhand klassischer und nachklassischer Quellen zeigt Harke, dass dieser Grundsatz weder als allgemeines Entscheidungsprinzip noch als tragende Regel der römischen Juristen nachweisbar ist. Weder im Pfandrecht noch in Leihe, Pacht oder Kauf dient er als normative Grundlage; die Risiko- und Gefahrtragung ergibt sich vielmehr jeweils aus spezifischen Vertragsstrukturen und Leistungsbeziehungen. Auch die oft angeführten Quellen zu Pfandverwertung oder Ehegattenschenkungen bestätigen nur Einzelfallkonstellationen, nicht ein allgemeines Prinzip.
Klíčová slova:
casum sentit dominus; Gefahrtragung; römisches Recht; Pfandrecht; periculum emptoris; Ehegattenschenkung; Harke; Vertragsrecht; Risiko