Der Beitrag untersucht die Entwicklung des schweizerischen Privatrechts und die Rolle römischrechtlicher Einflüsse in Wissenschaft und Kodifikation. Obwohl das römische Recht nie formell rezipiert wurde, wirkte es subsidiär in mehreren Regionen und prägte über die Basler Rechtsschule und den Humanismus zahlreiche kantonale Rechtsordnungen. Im 19. Jahrhundert beeinflussten die Historische Rechtsschule und deutsche Pandektistik maßgeblich die schweizerische Rechtswissenschaft. Die Kodifikationen des Obligationenrechts (1881) und des Zivilgesetzbuches (1907) zeigen eine eigenständige Synthese römischer, germanischer und französischer Traditionen.
Klíčová slova:
Schweizerisches Privatrecht; römisches Recht; Kodifikation; Obligationenrecht; Zivilgesetzbuch; Historische Rechtsschule; Pandektistik; Kantonsrecht; Rechtstraditionen; Eugen Huber