Umweltschutz im römichen Recht?

Roč.7,(2002)

Abstrakt
Der Beitrag untersucht, ob und inwieweit das römische Recht bereits Ansätze eines Umweltschutzes kannte. Obwohl ein systematisches Umweltrecht fehlte, zeigen die Quellen vielfältige Schutzmechanismen für Luft, Wasser, Boden und Wälder, überwiegend im Rahmen privatrechtlicher Abwehransprüche wie der actio negatoria und des Interdikts quod vi aut clam. Auch ästhetische und gesundheitliche Aspekte (amoenitas, salubritas) fanden Beachtung. Der Autor zeigt, dass römische Regelungen zwar kein modernes Umweltbewusstsein widerspiegeln, aber doch grundlegende Elemente eines sachbezogenen Schutzes natürlicher Ressourcen enthielten.

Klíčová slova:
Umweltschutz; römisches Recht; Immissionen; actio negatoria; quod vi aut clam; Waldschutz; salubritas; amoenitas; Wasserrecht; Naturressourcen

Stránky:
101–139
Metriky

0

Views

0

PDF views