Der Aufsatz untersucht, ob eine Novation zwingend zum Verlust akzessorischer Sicherungsrechte – insbesondere von Pfandrechten und Vormerkungen – führt. Ausgehend von einem Urteil des BGH und unter intensiver Auswertung römischer Quellen (v. a. Papinian, Scaevola, Ulpian) argumentiert Wacke, dass Sicherheiten bei einer Novation nicht automatisch erlöschen. Entscheidend sei vielmehr der erkennbare Wille des Gläubigers, der sein Sicherungsrecht regelmäßig behalten will. Römisches Recht habe hierzu die Konstruktion des „succedere in locum suum“ entwickelt. Wacke plädiert dafür, diese Lösung dogmatisch für das moderne Recht fruchtbar zu machen
Klíčová slova:
Novation; Akzessorietät; Pfandrecht; Vormerkung; Forderungsauswechslung; Rangfolge; römisches Recht; Papinian; BGH; Sicherungsrechte