Der Beitrag untersucht, wie römische Juristen vom 1. Jh. v. Chr. bis zur Spätantike Begriffe wie infirmitas, levitas, imbecillitas und fragilitas nutzten, um die rechtliche Sonderstellung von Frauen zu begründen. Diese „Schwäche des weiblichen Geschlechts“ diente teils als Schutzargument (z$nbsp;B. beim SC Velleianum), teils zur Einschränkung ihrer Rechts- und Geschäftsfähigkeit oder Beteiligung an öffentlichen Aufgaben. Der Autor zeigt, dass diese Topoi historisch wandelbar waren und oft mehr gesellschaftliche und politische Motive widerspiegelten als tatsächliche rechtliche Notwendigkeiten.
Klíčová slova:
infirmitas; fragilitas mulierum; tutela mulierum; Senatusconsultum Velleianum; römisches Frauenbild; Ausschluss von Ämtern; römisches Recht; Paulus; Ulpian