Die Wendung bona fides im Schuldrecht der römischen Kaiserkonstitutionen

Roč.6,(2000)

Abstrakt
Der Beitrag von Wojciech Dajczak untersucht die Verwendung und juristische Funktion der Wendung bona fides im Schuldrecht der römischen Kaiserzeit, insbesondere in den kaiserlichen Konstitutionen vom 2. bis 6. Jahrhundert n. Chr. Ausgehend von der klassischen Jurisprudenz zeigt der Autor, dass bona fides dort vor allem als Auslegungs- und Bewertungsmaßstab innerhalb der actiones bonae fidei diente und niemals Grundlage einer Rechtskritik war. Dajczak analysiert anschließend systematisch die kaiserlichen Reskripte unter Septimius Severus, den Soldatenkaisern, Diokletian und den spätantiken Kaisern. Die Untersuchung ergibt, dass die Kaiserkanzlei – besonders unter Diokletian und dem mutmaßlichen magister libellorum Hermogenian – bona fides zunehmend als normatives Prinzip verstand, das die Grenzen zulässiger Rechtsfortbildung markiert und bei der Begründung von Entscheidungen herangezogen wurde. Dennoch blieb der konkrete Inhalt des Begriffs weitgehend der klassischen Kasuistik verhaftet. Auch spätere Konstitutionen (Theodosius I., Justinian) übernahmen dieses Konzept, indem sie bona fides als Legitimation neuer Regelungen bzw. als Schutzgarantie für Vertragsparteien einsetzten. Dajczak schließt, dass die römische Tradition der bona fides – verstanden als methodischer Leitfaden und nicht als Einfallstor für Willkür – bis in das nachklassische Recht hinein fortbestand und auch für moderne rechtsdogmatische Überlegungen inspirierend ist.

Klíčová slova:
bona fides; contractus bonae fidei; römisches Schuldrecht; Kaiserreskripte; Diokletian; Hermogenian; aequitas; Rechtsfortbildung; klassische Jurisprudenz;

Stránky:
7–28
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