Der Beitrag von Hans-Georg Knothe untersucht die historische Entwicklung der Lohngefahr – also der Frage, wer das Risiko des Entgeltverlustes trägt, wenn die vereinbarte Arbeitsleistung nicht erbracht werden kann – im Rahmen der locatio conductio operarum nach jüngerem gemeinem Recht. Ausgehend von einer Entscheidung des deutschen Reichsgerichts aus dem Jahr 1880 zeigt der Autor, wie die damalige Rechtswissenschaft und Rechtsprechung römischrechtliche Grundsätze auf die modernen Dienstverhältnisse des 19. Jahrhunderts anzuwenden versuchten. Die Studie analysiert ausführlich die römischen Quellen zur Risikoverteilung zwischen Dienstverpflichtetem und Dienstberechtigtem und verfolgt deren Rezeption im älteren und jüngeren gemeinen Recht, in der Kanonistik sowie schließlich in der Pandektistik. Besonderes Augenmerk gilt der Frage, ob bei unverschuldeter Unmöglichkeit der Leistung der Dienstverpflichtete (locator) oder der Dienstberechtigte (conductor) das Risiko trägt. Knothe macht die widersprüchlichen historischen Interpretationen ebenso sichtbar wie die praktischen Schwierigkeiten der Abgrenzung zwischen Unmöglichkeit der Leistung und Annahmeverzug. Abschließend begründet er, warum die Entscheidung des Reichsgerichts – trotz dogmatischer Bedenken – unter den Umständen des konkreten Falls als sachgerecht angesehen werden kann.
Klíčová slova:
Lohngefahr locatio conductio operarum; Römisches Recht; Pandektistik; Gemeines Recht; Unmöglichkeit der Leistung; Gegenleistungsgefahr; Reichsgericht 1880; Dienst- und Arbeitsverhältnisse im 19. Jahrhundert