Die Wahl des Rechtsbehelfs mit den höheren Voraussetzungen - scientia – macht gerade die Besonderheit des Falles aus. Die Noxalklausel sogleich in die Klageformel aufzunehmen, war umgekehrt Risiko des Klägers. Immerhin hatte der Kläger sich mit der Noxalklage für den leichter zu begründenden Anspruch entschieden (und das Risiko wirtschaftlichen Schadens durch eine Dedition in Kauf genommen). Weiterhin mögen die Juristen darauf aus gewesen sein, widersprüchliche Entscheidungen zu ungen zu vermeiden. Diese Fragen können hier keiner Lösung zugefügt werden; eine Interpolation erscheint immerhin denkbar, wenngleich sich keine als klassisch einleuchtende andere Textgestalt anbietet: Paulus diskutiert die Klageänderung in geradezu aufdringlich systematischer Form und weicht dabei inhaltlich van den sonstigen Quellen zum Formularverfahren ab. Nach alldem muß die Frage der Klageänderung im klassischen römischen Zivilverfahren als offen bezeichnet werden.
Klíčová slova:
Römisches Kaufrecht; Ansprüche