Sklavenschutz und römische Jurisprudenz

Roč.4,(1998)

Abstrakt
Nach allgemein herrschender Ansicht gab es im republikanischen Rom noch keinen Rechtsschutz für Sklaven. Obwohl Übergriffe auf Sklaven durch eine zensorische Rüge geahndet werden konnten (Dion.Hal.ant. 20.13), wurden damit Sklavenmißhandlungen vermutlich nicht effizient hintangehalten. Im Unterschied dazu wurden während des Prinzipats den domini zahlreiche rechtliche Beschränkungen auferlegt.

Klíčová slova:
sklavenschutz; römische Jurisprudenz

Stránky:
18–44
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