Der Baustopp im römischen Recht

Roč.3,(1997)

Abstrakt
Nach alldem was uns bekannt ist, gab es in Rom, und sornit auch nicht in den Provinzen, in jenen Municipien und Kolonien, die nach römischem Recht verwaltet waren, irgendein Verfahren, das präventiv feststellen sollte, ob ein bestimmter Eigentümer eines Grundstücks bauen dürfe, in welchern Ausrna13 er dies tun dürfe bzw. unter welchen Voraussetzungen.

Klíčová slova:
romischen recht; Rom; Eigentümer eines Grundstücks; Baugenehmigung

Stránky:
57–67
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