Die Rezeption römischen Rechts in Europa. Ein einführender Überblick

Roč.1,(1995)

Abstrakt
Unter Rezeption im kulturgeschichtlichen Sinne verstehen wir die Übernahme fremden geistigen Kulturguts. Im vornehmlich verwendeten juristischen Sinn meinen wir damit die Übernahme einer Rechtsordnung, Rechtsquelle oder rechtlichen Einrichtung durch eine ihr nicht unterstehende Gesellschaft. Rechtsrezeptionen hat es in der Neuzeit bekanntlich zu wiederholten Malen gegeben. So übernahm Japan bereits Ende des 19. Jahrhunderts einen Entwurf des deutschen BGB, die Türkei setzte unter Atatürk 1926 das damals gleichfalls modernste europäische Zivilgesetzbuch der Schweiz als eigenes Recht in Kraft. Griechenlapnd übernahm 1940 wiederum das deutsche BGB.

Klíčová slova:
Übernahme fremden geistigen Kulturerbes; Rezeption; Rechtsordnung; Rechtsquelle; Rechtsordnung der Gesellschaft

Stránky:
143–163
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