D. 18,1,34,6 steht im Schnittpunkte zweier Problemkreise der romanistischen Rechtswissenschaft. Es handelt sich hier einerseits um einen Anwendungsfall der berühmten - sogar berüchtigten - Gefahrtragungsregel der emptio-venditio, andererseits stehen wir hier einem Alternativkauf gegenüber. Die vorliegende Abhandlung will die vielbesprochene Klassizität der Regel periculum est emptoris - mitsamt der seit Seckel-Levy wohl überwiegenden Ansicht nicht in Abrede stellen. Vielmehr soll hier ein Versuch gemacht werden, anhand der paulinischen Entscheidung einleuchtende Aufschlüsse über die Natur der alternativen Obligation in der Sicht der Klassiker zu bekommen.
Klíčová slova:
Seckel-Levy; Regel periculum est emptoris; Romanistik der Rechtswissenschaften